Studium der Rechtswissenschaften, Geschichte und Politik an
der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Nach erstem juristischen Staatsexamen 1988 zunächst Tätigkeit
als angestellter Jurist in metallverarbeitendem Großunternehmen.
Referendarausbildung an den Landgerichten Duisburg und Düsseldorf;
Beginn einer nebenberufliche Tätigkeit für die Neue
Zeitschrift für Verkehrsrecht und erste Veröffentlichung
als Mitautor zum Kaufrecht.
Zweites juristisches Staatsexamen 1992 in Düsseldorf
mit anschließender Tätigkeit als Anwaltsassessor
in überörtlicher Rechtsanwalts-, Steuerberater und
Wirtschaftsprüfersozietät.
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und als Rechtsanwalt bei dem
Amts- und Landgericht Düsseldorf im Jahre 1993.
Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht“
durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf 1998.
Zulassung als Rechtsanwalt bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf
im Jahre 2002.
Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht" durch die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf 2006.